

...bringen eine abgeschlossene pädagogische Qualifikation mit
Sonderpflegestellen sind nach dem § 33 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz eine besondere Form der "Hilfe zur Erziehung".
Sie bieten als qualifizierte Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche - Sonderpflegekinder - eine dauerhafte Förderung, Begleitung und Unterstützung im familiären Rahmen an .
Neben einer persönlichen Eignung verfügt mindestens ein Elternteil einer Sonderpflegestelle über eine nachweisbare pädagogische Qualifikation wie eine abgeschlossene Ausbildung als ErzieherIn, SozialpädagogIn oder in vergleichbaren Berufsfeldern.
Professionelle pädagogische Kompetenzen sowie Freude und Spaß am Zusammenleben mit Kindern können im privaten häuslichen Rahmen umgesetzt werden.