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Fachdienst Vormundschaftsverein (VmV)

Übernahme von Vormundschaften
Kontakt

Über den Vormundschaftsverein

Unsere Aufgaben

Seit 2012 übernimmt unser Fachdienst Vormundschaften und Pflegschaften sowie Ergänzungspflegschaften, auch

  • bei Zeugnisaussagen in prekären Fällen,
  • bei Vermögenssorgen,
  • für unbegleitete minderjährige Ausländer*Innen (umA) seit 2015.

 

Wir entlasten damit die Amtsvormundschaften und stehen mit ihnen im engen Austausch.

Ob der VmV als Vormund bestellt wird, entscheidet das Gericht auf Vorschlag der anfragenden (Mitglieds-)Kommune.

Unser Konzept

Mit einem Betreuungsschlüssel von 1:30 können wir eine enge Betreuung gewährleisten.

Besondere Expertise bieten wir durch unsere Spezialisierung und Erfahrung vor allem im umA-Bereich.

Unser Team

Alle bei uns tätigen Personen sind ausgebildete Jurist*innen. Durch stete Fort- und Weiterbildungen sowie in der Praxis erworbene tiefe Kenntnisse sind sie im Führen von Vormundschaften, insbesondere für umA, qualifiziert.

Rechtlicher Hinweis

Die gesetzliche Grundlage der Maßnahmen sind nach SGB VIII; § 53 Abs. 2 und § 54 SGB VIII.

Vereinsvormundschaften (VmV)

Ansprechpartner

Frau Bauch

Adresse

Scharnhorstplatz 6
37154 Northeim

Telefon

05551/9782-10

E-Mail-Adresse

d.bauch@jugendhilfe-sued-niedersachsen.de

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