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Fachstelle für Diagnostik (FFD)

Gutachterliche Stellungnahmen

Kommunen

Kontakt

Über die Fachstelle für Diagnostik

Unsere Aufgabe

Die Fachstelle Diagnostik bietet Jugendämtern und Sozialämtern Hilfe zur Eingangssteuerung in Form von gutachterlichen Stellungnahmen. Durch die Bündelung der Anspruchsprüfung §35a SGB VIII und Eingliederungshilfe ist unsere Fachstelle einzigartig und wird als südniedersächsisches Modell bezeichnet. Sie zeichnet sich durch eine hohe Anpassungsfähigkeit an die jeweiligen Strukturen und Fragestellungen der Auftrag gebenden Kommunen aus.

Unsere langjährig erfahrenen Expert*innen liefern wichtige Entscheidungskriterien zum Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, indem sie den seelischen Gesundheitszustand sowie die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft diagnostizieren. In Zusammenarbeit mit den Hilfeplaner*innen der Kommunen erstellen sie den auftraggebenden Ämtern eine gutachterliche, gerichtsfeste Stellungnahme mit Aussagen

  • zum Vorliegen oder Nicht-Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen einer Eingliederungshilfemaßnahme gem. SGB VIII oder SGB IX und
  • zu Hilfeempfehlungen, die in ihrer Wirkungsorientierung und Vorrangigkeit beschrieben werden.

 

Unsere Anspruchsprüfung bietet den Jugend- und Sozialämtern Kriterien für deren Entscheidung zur Anspruchsberechtigung. Die Stellungnahmen können als „Clearing“ im Rahmen des BTHG dienen.

Liegt ein Eingliederungshilfebedarf vor

  • übergeben wir den Fall an die Hilfeplaner*innen der Kommunen,
  • haben die Eltern eine gesicherte Diagnostik zur Frage, ob bei ihrem Kind eine seelische oder geistige oder mehrfache Behinderung
    vorliegt, und welche Hilfestellung die aktuell zielführendste ist.

 

Unser Konzept

Unsere langjährig erfahrenen Expert*innen prüfen alle Aspekte der Anspruchsberechtigung des § 35a SGB VIII. Dies bedeutet, dass sie sowohl eine Diagnostik zur seelischen Gesundheit des Kindes sowie der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durchführen. Des Weiteren Prüfen sie die Kausalität beider Aspekte.

Das Ergebnis dieser Diagnostik wird in einer gutachterlichen, gerichtsfesten Stellungnahme für die auftraggebenden Kommunen zusammengefasst. Diese bietet ihnen Erkenntnisse und Entscheidungskriterien für den Einsatz von wirkungsorientierten Hilfsmaßnahmen. Diese führen die Kommunen selbst durch, wobei sie zu verschiedenen Fragestellungen die Fachstelle mit einbeziehen können. 

Die Grundlagen unseres transparent diagnostisches Vorgehens sind

  • der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme der WHO (ICD),
  • den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF),
  • dem bio-psycho-sozialen Modell der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)

Unser Team

Unser multiprofessionelles Team besteht aus Expert*innen mit hoher Gesprächsführungskompetenz und Fachwissen in den Schnittstellen-Systemen: Schule, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche. Zum Team gehören Psycholog*innen, psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen, Pädagog*innen und Sozialpädagog*innen.

In allen relevanten (diagnostischen) Bereichen bilden wir uns stets weiter, z. B. in der

  • Autismusdiagnostik,
  • Legasthenie- und Dyskalkuliediagnostik,
  • Intelligenzdiagnostik,
  • Diagnostik der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (bio-psycho-soziales Modell) SGB VIII und BTHG.

Besonders im Bereich Behinderungsdiagnostik verfügen wir über eine langjährig gutachterliche Expertise.

Rechtlicher Hinweis

Die gesetzliche Grundlage der Maßnahmen sind nach SGB VIII; bei Stellungnahmen zur Anspruchsberechtigung § 35a SGB VIII ( u.a.).

Fachstelle für Diagnostik (FfD)

Ansprechpartner

Frau Dr. H. Draing

Adresse

Gothaer Platz 1
37083 Göttingen

Telefon

0551/999 589-11

E-Mail-Adresse

draing@jugendhilfe-sued-niedersachsen.de

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